Steuerabsetzbarkeit 2015: Eine umfassende Übersicht über Abzugsmöglichkeiten
Das Jahr 2015 bot deutschen Steuerzahlern eine Vielzahl von Möglichkeiten, ihre Steuerlast durch geschickte Absetzungen zu reduzieren. In diesem ausführlichen Artikel werden wir uns eingehend mit den verschiedenen Bereichen befassen, in denen Steuerzahler Ausgaben geltend machen konnten. Von berufsbezogenen Kosten über private Aufwendungen bis hin zu speziellen Regelungen für bestimmte Personengruppen – wir decken alle relevanten Aspekte ab, um Ihnen einen umfassenden Überblick über die Steuerabsetzbarkeit im Jahr 2015 zu geben.
1. Werbungskosten: Berufsbezogene Ausgaben
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Diese konnten Arbeitnehmer 2015 in vollem Umfang von der Steuer absetzen, sofern sie den Pauschbetrag von 1.000 Euro überstiegen.
1.1 Fahrtkosten zur Arbeit
Eine der häufigsten Formen von Werbungskosten waren die Fahrtkosten zur Arbeit. Für jeden Arbeitstag konnten Pendler 2015 pauschal 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz absetzen. Diese Pendlerpauschale galt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
1.2 Arbeitsmittel und Fachliteratur
Ausgaben für Arbeitsmittel wie Computer, Drucker oder Fachliteratur waren ebenfalls absetzbar. Bei Anschaffungskosten über 410 Euro (netto) mussten die Kosten über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.
1.3 Fortbildungskosten
Kosten für berufliche Weiterbildungen, Seminare oder Fachkongresse konnten vollständig abgesetzt werden, sofern sie der Erhaltung oder Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten dienten.
2. Sonderausgaben: Private Vorsorge und mehr
Sonderausgaben umfassen eine breite Palette von privaten Aufwendungen, die steuerlich berücksichtigt werden konnten.
2.1 Altersvorsorge
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu bestimmten privaten Altersvorsorgeformen konnten 2015 bis zu einem Höchstbetrag von 22.172 Euro pro Person (44.344 Euro bei Verheirateten) abgesetzt werden. Allerdings waren nur 80% dieser Summe tatsächlich absetzbar.
2.2 Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung waren in voller Höhe absetzbar. Bei privaten Versicherungen galt dies nur für den Basistarif.
2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge
Spenden an gemeinnützige Organisationen und Mitgliedsbeiträge zu politischen Parteien konnten bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
3. Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die aufgrund besonderer Umstände entstehen und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erheblich beeinträchtigen.
3.1 Krankheitskosten
Medizinische Behandlungen, Medikamente oder Hilfsmittel, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden, konnten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings musste eine zumutbare Eigenbelastung überschritten werden, deren Höhe vom Einkommen und der familiären Situation abhing.
3.2 Pflegekosten
Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen konnten ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, sofern sie die zumutbare Eigenbelastung überstiegen.
3.3 Beerdigungskosten
Die Kosten für eine angemessene Beerdigung konnten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, soweit sie nicht durch den Nachlass gedeckt waren.
4. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Für Arbeiten im und am Haus gab es 2015 besondere steuerliche Vergünstigungen.
4.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen
20% der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Pflegeleistungen konnten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 4.000 Euro pro Jahr.
4.2 Handwerkerleistungen
Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen konnten 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden.
5. Abzugsmöglichkeiten für besondere Personengruppen
Bestimmte Personengruppen hatten 2015 zusätzliche Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen.
5.1 Behinderte Menschen
Menschen mit Behinderung konnten einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen, dessen Höhe von der Schwere der Behinderung abhing. Alternativ konnten tatsächliche behinderungsbedingte Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
5.2 Alleinerziehende
Alleinerziehende konnten einen Entlastungsbetrag von 1.908 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen.
5.3 Studenten und Auszubildende
Studenten und Auszubildende konnten Kosten für ihr Studium oder ihre Ausbildung als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen. Dazu gehörten Studiengebühren, Fachliteratur und Arbeitsmittel.
6. Vermietung und Verpachtung
Vermieter konnten verschiedene Kosten im Zusammenhang mit ihrer Immobilie steuerlich geltend machen.
6.1 Werbungskosten bei Vermietung
Zu den absetzbaren Kosten gehörten Zinsen für Kredite, Instandhaltungskosten, Versicherungen und Verwaltungskosten. Auch Abschreibungen auf das Gebäude konnten geltend gemacht werden.
6.2 Modernisierungskosten
Kosten für energetische Sanierungen oder Modernisierungen konnten über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.
7. Kapitalerträge und Aktienhandel
Für Kapitalerträge und Gewinne aus Aktienverkäufen galten 2015 besondere Regelungen.
7.1 Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Verheiratete) konnte von den Kapitalerträgen abgezogen werden.
7.2 Verlustverrechnung
Verluste aus Aktienverkäufen konnten mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht jedoch mit anderen Kapitalerträgen.
8. Besondere Abzugsmöglichkeiten für Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige und Unternehmer hatten 2015 zusätzliche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren.
8.1 Betriebsausgaben
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der selbstständigen oder unternehmerischen Tätigkeit standen, konnten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dazu gehörten Bürokosten, Fahrzeugkosten, Werbeausgaben und vieles mehr.
8.2 Investitionsabzugsbetrag
Für geplante Anschaffungen konnten Unternehmer einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten geltend machen, maximal 200.000 Euro.
8.3 Rücklagen für Ersatzbeschaffung
Bei unfreiwilligem Ausscheiden von Wirtschaftsgütern, etwa durch Diebstahl oder Zerstörung, konnten Rücklagen für die Ersatzbeschaffung gebildet werden.
9. Steuerliche Förderung von Immobilienbesitzern
Immobilienbesitzer konnten 2015 von verschiedenen steuerlichen Förderungen profitieren.
9.1 Denkmalschutz
Aufwendungen für denkmalgeschützte Gebäude konnten erhöht abgeschrieben werden. Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern konnten 9% der Sanierungskosten über 10 Jahre verteilt abgesetzt werden.
9.2 Photovoltaikanlagen
Die Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen konnten über 20 Jahre linear abgeschrieben werden. Zudem waren die Einspeisevergütungen steuerpflichtig, während die Betriebskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden konnten.
10. Steuervergünstigungen für Familien
Familien profitierten 2015 von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen.
10.1 Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag betrug 2015 pro Kind 7.152 Euro für beide Elternteile. Dieser Betrag wurde vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sofern er günstiger war als das Kindergeld.
10.2 Kinderbetreuungskosten
Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr, konnten als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies galt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
10.3 Schulgeld
30% des Schulgeldes für Privatschulen, maximal 5.000 Euro pro Kind und Jahr, konnten als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Fazit
Die Steuerabsetzungsmöglichkeiten im Jahr 2015 waren vielfältig und boten Steuerzahlern zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren. Von berufsbezogenen Kosten über private Vorsorgeaufwendungen bis hin zu speziellen Regelungen für bestimmte Personengruppen gab es eine breite Palette von Abzugsmöglichkeiten. Es lohnte sich, alle relevanten Belege sorgfältig zu sammeln und die Steuererklärung gewissenhaft auszufüllen, um von diesen Möglichkeiten optimal zu profitieren. Dabei war es oft ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um keine Abzugsmöglichkeiten zu übersehen und die Steuererklärung korrekt zu erstellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Konnte man 2015 Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ja, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer konnten 2015 unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildete, konnten die Kosten in voller Höhe abgesetzt werden. War dies nicht der Fall, aber kein anderer Arbeitsplatz verfügbar, konnten bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.
2. Waren Beiträge zur privaten Krankenversicherung 2015 vollständig absetzbar?
Nein, nicht vollständig. Bei der privaten Krankenversicherung waren 2015 nur die Beiträge für den Basistarif, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprach, in voller Höhe absetzbar. Darüber hinausgehende Leistungen konnten nicht steuerlich geltend gemacht werden.
3. Konnten Rentner 2015 besondere Kosten von der Steuer absetzen?
Ja, auch Rentner hatten 2015 spezielle Absetzmöglichkeiten. Neben den allgemeinen Abzugsmöglichkeiten wie Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen konnten sie beispielsweise den Altersentlastungsbetrag geltend machen. Dieser betrug 2015 maximal 1.900 Euro und wurde ab dem 64. Lebensjahr gewährt.
4. War es 2015 möglich, Kosten für eine Scheidung steuerlich abzusetzen?
Ja, 2015 konnten die Kosten für eine Scheidung noch als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies umfasste Gerichts- und Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren. Allerdings musste auch hier die zumutbare Eigenbelastung überschritten werden.
5. Konnten 2015 Kosten für Haustiere von der Steuer abgesetzt werden?
Grundsätzlich waren Kosten für Haustiere 2015 nicht absetzbar, da sie als private Lebensführung galten. Es gab jedoch Ausnahmen: Therapiehunde oder Tiere, die aus beruflichen Gründen gehalten wurden (z.B. von Schäfern oder Zirkusartisten), konnten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Zudem konnten Tierarztkosten unter bestimmten Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.