Wie wird die Kirchensteuer berechnet und abgeführt?
Die Kirchensteuer ist für viele Menschen in Deutschland ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung ihrer Religionsgemeinschaft. Doch wie genau wird diese Steuer berechnet und abgeführt? In diesem ausführlichen Artikel erklären wir Ihnen alle wichtigen Aspekte rund um die Kirchensteuer – von der Berechnung über die Abführung bis hin zu Möglichkeiten der Befreiung.
Was ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften in Deutschland an ihre jeweilige Kirche zahlen müssen. Sie dient der Finanzierung kirchlicher Aufgaben und Einrichtungen. Die wichtigsten Fakten zur Kirchensteuer im Überblick:
- Sie wird nur von Mitgliedern steuerberechtigter Religionsgemeinschaften erhoben
- Die Höhe beträgt je nach Bundesland 8% oder 9% der Lohn- bzw. Einkommensteuer
- Sie wird in der Regel zusammen mit der Lohn- oder Einkommensteuer vom Finanzamt eingezogen
- Die Abführung an die Kirchen erfolgt durch die Finanzverwaltung
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Grundsätzlich sind alle Mitglieder steuerberechtigter Religionsgemeinschaften zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet. Dazu gehören in Deutschland vor allem:
- Die römisch-katholische Kirche
- Die evangelischen Landeskirchen
- Einige freikirchliche Gemeinschaften
- Die jüdischen Gemeinden
Voraussetzung ist, dass die Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört. Die Mitgliedschaft in der Kirche ist dabei entscheidend – nicht der Glaube oder die regelmäßige Teilnahme an Gottesdiensten.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern unterscheidet sich je nach Bundesland:
- In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8% der Lohn- bzw. Einkommensteuer
- In allen anderen Bundesländern liegt der Satz bei 9%
Wichtig: Die Kirchensteuer wird nicht auf das gesamte Einkommen erhoben, sondern nur auf die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer. Sie stellt also eine Zusatzsteuer dar.
Beispielrechnung zur Höhe der Kirchensteuer
Um die Berechnung der Kirchensteuer zu veranschaulichen, hier ein einfaches Beispiel:
Anna hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Darauf zahlt sie 12.000 Euro Einkommensteuer. Sie lebt in Nordrhein-Westfalen, wo der Kirchensteuersatz 9% beträgt.
Berechnung der Kirchensteuer:
9% von 12.000 Euro = 1.080 Euro
Anna muss also zusätzlich zu ihrer Einkommensteuer 1.080 Euro Kirchensteuer pro Jahr zahlen.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Die Berechnung der Kirchensteuer erfolgt in mehreren Schritten:
- Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
- Berechnung der Lohn- bzw. Einkommensteuer
- Anwendung des Kirchensteuersatzes (8% oder 9%) auf die Steuer
Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Kirchensteuer-Kappung
Um eine übermäßige Belastung zu vermeiden, gibt es eine sogenannte Kirchensteuer-Kappung. Diese begrenzt die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens:
- In Bayern und Baden-Württemberg: maximal 3,5% des zu versteuernden Einkommens
- In allen anderen Bundesländern: maximal 3% des zu versteuernden Einkommens
Besonderheiten bei Ehepaaren
Bei Ehepaaren, die sich für die gemeinsame Veranlagung entschieden haben, gibt es zwei mögliche Szenarien:
- Beide Ehepartner gehören derselben Kirche an: Die Kirchensteuer wird auf Basis der gemeinsamen Einkommensteuer berechnet.
- Die Ehepartner gehören unterschiedlichen oder nur einer einer Kirche an: Es erfolgt eine besondere Berechnung, das sogenannte „Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“.
Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?
Die Abführung der Kirchensteuer erfolgt in der Regel automatisch durch den Arbeitgeber oder das Finanzamt. Es gibt verschiedene Wege der Abführung:
Kirchensteuer beim Lohnsteuerabzug
Für Arbeitnehmer wird die Kirchensteuer meist direkt vom Arbeitgeber zusammen mit der Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Arbeitgeber orientiert sich dabei an den Angaben auf der Lohnsteuerkarte bzw. den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).
Kirchensteuer bei der Einkommensteuerveranlagung
Selbstständige, Freiberufler und andere Personen, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, zahlen die Kirchensteuer im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung. Das Finanzamt berechnet die Kirchensteuer auf Basis der festgesetzten Einkommensteuer.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Seit 2015 wird die Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden) erhoben. Die Abführung erfolgt in der Regel direkt durch die Bank oder Sparkasse, sofern ein Kirchensteuermerkmal vorliegt.
Möglichkeiten zur Befreiung von der Kirchensteuer
Es gibt verschiedene Situationen, in denen man von der Kirchensteuer befreit sein kann oder sie reduziert wird:
Kirchenaustritt
Die einfachste Möglichkeit, keine Kirchensteuer mehr zahlen zu müssen, ist der Austritt aus der Kirche. Dieser muss offiziell beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden und ist in der Regel mit einer Gebühr verbunden. Wichtig: Die Kirchensteuerpflicht endet erst mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde.
Geringes Einkommen
Personen mit sehr geringem Einkommen müssen oft keine Kirchensteuer zahlen, da sie unter dem Grundfreibetrag liegen und somit auch keine Einkommensteuer zahlen.
Besondere Lebensumstände
In bestimmten Fällen kann man einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der Kirchensteuer stellen, z.B. bei außergewöhnlichen Belastungen oder in Härtefällen. Die Entscheidung liegt dabei im Ermessen der zuständigen Kirchensteuerstelle.
Die Verwendung der Kirchensteuer
Die eingezogene Kirchensteuer wird von den Finanzbehörden an die jeweiligen Religionsgemeinschaften weitergeleitet. Diese verwenden die Mittel für verschiedene Zwecke:
- Unterhalt von Kirchen und Gemeindehäusern
- Gehälter für Pfarrer und kirchliche Mitarbeiter
- Finanzierung von Sozial- und Bildungseinrichtungen (z.B. Kindergärten, Schulen, Altenheime)
- Caritative und diakonische Arbeit
- Entwicklungshilfe und humanitäre Projekte
Kritik an der Kirchensteuer
Die Erhebung der Kirchensteuer ist in Deutschland nicht unumstritten. Kritiker führen verschiedene Argumente an:
- Trennung von Staat und Kirche: Der Einzug der Kirchensteuer durch staatliche Behörden wird als Verstoß gegen die Trennung von Staat und Kirche gesehen.
- Zwangsabgabe: Die automatische Erhebung der Kirchensteuer wird von manchen als Zwang empfunden.
- Hohe Belastung: Für Gutverdiener kann die Kirchensteuer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
- Mangelnde Transparenz: Die Verwendung der Kirchensteuereinnahmen ist für viele Kirchenmitglieder nicht ausreichend transparent.
Alternativen zur Kirchensteuer
In anderen Ländern gibt es alternative Modelle zur Finanzierung von Religionsgemeinschaften:
- Freiwillige Beiträge: In manchen Ländern finanzieren sich Kirchen ausschließlich über freiwillige Spenden ihrer Mitglieder.
- Staatliche Subventionen: In einigen Staaten erhalten Religionsgemeinschaften direkte Zuschüsse aus dem Staatshaushalt.
- Kultussteuer: In der Schweiz gibt es ein ähnliches System wie in Deutschland, allerdings mit mehr Wahlmöglichkeiten für die Bürger.
Wer eine firma in estland gründen möchte, sollte beachten, dass es dort kein vergleichbares System der Kirchensteuer gibt.
Fazit
Die Kirchensteuer ist ein komplexes Thema, das viele Aspekte des Steuer- und Kirchenrechts berührt. Für Kirchenmitglieder in Deutschland ist sie eine wichtige finanzielle Verpflichtung, die automatisch mit der Lohn- oder Einkommensteuer erhoben wird. Die Berechnung erfolgt als Prozentsatz der zu zahlenden Steuer, wobei es je nach Bundesland und persönlicher Situation Unterschiede geben kann.
Trotz Kritik an diesem System sehen viele Befürworter in der Kirchensteuer eine wichtige Säule zur Finanzierung kirchlicher und sozialer Aufgaben. Für Kirchenmitglieder ist es wichtig, sich mit den Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen, um ihre individuellen Möglichkeiten und Verpflichtungen zu verstehen.
Letztendlich bleibt die Entscheidung über die Kirchenmitgliedschaft und damit die Zahlung der Kirchensteuer eine persönliche Angelegenheit, die jeder für sich selbst treffen muss.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja, die gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und kann zu einer Steuererstattung führen.
2. Was passiert mit der Kirchensteuer bei einem Umzug ins Ausland?
Bei einem Wegzug ins Ausland endet in der Regel die Kirchensteuerpflicht in Deutschland. Allerdings kann es je nach Zielland und Dauer des Auslandsaufenthalts Unterschiede geben. Es empfiehlt sich, dies im Einzelfall zu klären.
3. Müssen Studenten Kirchensteuer zahlen?
Studenten müssen nur dann Kirchensteuer zahlen, wenn sie ein steuerpflichtiges Einkommen über dem Grundfreibetrag haben. Bei typischen Studentenjobs oder einem Nebenjob neben dem Studium fällt in der Regel keine Kirchensteuer an.
4. Wie kann ich herausfinden, ob ich Kirchensteuer zahle?
Auf Ihrer Lohnabrechnung oder Ihrem Einkommensteuerbescheid ist ersichtlich, ob und in welcher Höhe Kirchensteuer abgeführt wurde. Auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte bzw. in Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) ist Ihre Kirchenzugehörigkeit vermerkt.
5. Kann ich die Höhe meiner Kirchensteuer selbst bestimmen?
Nein, die Höhe der Kirchensteuer ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in Härtefällen einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der zuständigen Kirchensteuerstelle.